Mittwoch, 29. Mai 2013

Masern im Landkreis aufgetreten - Schutz gibt nur eine rechtzeitig durchgeführte Impfung

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Die Amtsärztin Dr. Cornelia Mix informiert
Eigentlich sollten die Masern schon längst ausgerottet sein. Als nur von Mensch zu Mensch übertragbare Infektionskrankheit würden gute Chancen dafür bestehen. Leider ist die Impfdisziplin in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Eltern lassen ihr Kind gar nicht oder viel zu spät impfen.

Erkrankung kann schwere Komplikationen hervorrufenImmer wieder kommt es in Deutschland zu Masernfällen. Nun musste auch in unserem Landkreis wieder eine schwere Masernerkrankung bei einem Kleinkind festgestellt werden. Die Erkrankung ist keine leichte Kinderkrankheit. Während der Erkrankung geht es den Kindern oft sehr schlecht.
Gefürchtet sind auch Komplikationen wie Gehirnentzündung, Mittelohrentzündung mit dem Risiko zu ertauben, Lungen- und  Herzentzündung und die subakute sklerosierende Panencephalitis, eine Hirnabbauerkrankung, die - einmal in Gang gekommen - immer tödlich ist. Je jünger das Kind, desto heftiger die Komplikationen.

Kann ein Kind oder ein Erwachsener aus medizinischen Gründen nicht oder noch nicht geimpft werden, ist diese Person besonders darauf angewiesen, dass seine Umgebung immun ist. Für Kleinstkinder ist ein Fehlen des Schutzes besonders verheerend, da der "Nestschutz“ durch mütterliche Antikörper nach der Geburt nur drei Monate besteht, die Impfung aber erst im 2. Lebensjahr möglich ist.

Amtsärztin mahnt zur rechtzeitigen Vorsorge durch ImpfungEs gibt keine spezifische Therapie gegen Masern, da es sich um eine Viruserkrankung handelt. Antibiotika helfen nicht. Deshalb der dringende Rat von Amtsärztin Dr. Cornelia Mix: "Schutz gibt nur eine rechtzeitig durchgeführte Impfung. Sie wird in Sachsen ab dem 13. Lebensmonat empfohlen, eine Auffrischung ist im 6. Lebensjahr notwendig. Auch Erwachsene sollten sich impfen lassen, wenn kein Schutz besteht bzw. die Impfung nur einmal durchgeführt wurde."

Kommt es zu einem Masernfall in einer Gemeinschaftseinrichtung, z. B. Kita oder Schule, erhält ein nicht durch die Impfung geschütztes Kontaktkind ein Besuchsverbot für die Dauer der Inkubationszeit, also für 14 Tage. Dies gilt auch für ungeschützte Mitarbeiter. Nur wenn innerhalb von drei Tagen nach Erstkontakt eine sogenannte Riegelungsimpfung stattgefunden hat, kann das Kind die Einrichtung weiter besuchen.
Nicht durchgeführte Impfungen sollten umgehend nachgeholt werden, um sich vor der Ansteckung durch nachfolgend Erkrankte zu schützen. Kinder- und Hausärzte sowie die Ärzte im Gesundheitsamt impfen gegen Masern. Empfohlen wird die Kombination gemeinsam mit Röteln und Mumps.

Kontakt:Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Abteilung Gesundheit
Dr. med. Ute Paul
Stellv. Amtsärztin
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-2301

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