Donnerstag, 13. Juni 2013

Hochwasser im Landkreis - Aufhebung des Katastrophenalarms

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Katastrophen in allen Gemeinden aufgehoben.

Bekanntmachung über die Aufhebung des Katastrophenalarms

Auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG), SächsGVBl. Jg. 2004 Bl.-Nr. 9 S. 245, ber. S. 647 Fsn-Nr.: 281-8 Fassung gültig ab: 15.09.2012, wird mit Wirkung vom
                         Datum: 12.06.2013
                         Uhrzeit: 18:00 Uhr
 für das Gebiet
der Stadt Bad Schandau,der Stadt Königstein,der Gemeinde Kurort Rathen,der Gemeinde Rathmannsdorf,der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna,der Gemeinde Struppen
und der Stadt Wehlen 
der Katastrophenalarm aufgehoben.

Mittwoch, 12. Juni 2013

Hochwasser im Landkreis - Aktuelle Informationen (10:30 Uhr)


Pegelstand Schöna: 12.06.2013, 10.30 Uhr: 6,61 m  – Alarmstufe 3

Landrat Michael Geisler hob den Katastrophenalarm heute, um 10.00 Uhr für die Große Kreisstadt Pirna und die Gemeinde Dohma auf.
Katastrophenalarm besteht noch für folgende Städte und Gemeinden:
Bad Schandau, Reinhardtsdorf-Schöna, Rathmannsdorf, Königstein, Kurort Rathen, Stadt Wehlen und Struppen.
Einschränkungen des Schulbetriebes:Die Schulen in den Elbtalkommunen sind wie bereits mitgeteilt, bis einschließlich Mittwoch, 12. Juni 2013 geschlossen und öffnen wieder ab Donnerstag, 13. Juni 2013.
Einschränkungen beim ÖPNV:Die Einschränkungen des ÖPNV werden im Internet: www.vvo-online.de, www.rvd.de, www.ovps.de, www.reiseauskunft.bahn.de, www.staedtebahn-sachsen.de eingestellt.
Weitere Einschränkungen:Aufgrund des aktuellen Elbepegels ist der Elberadweg derzeit nicht befahrbar. Aktuelle Informationen unter folgendem Link: http://bit.ly/119eTli
Dem Verwaltungsstab vorliegende Straßensperrungen in Folge des Hochwassers:
Stand vom 12.06.2013 / 07:30 Uhr                                                               
Straßenmeisterei Freital
S 187 zwischen Abzweig B 171 in Sadisdorf und Abzweig S 190 in Reichstädt

Straßenmeisterei Altenberg
S 183 Abzw. Hausdorf in Richtung Hirschbach - halbseitige Sperrung mit LSA 
Straßenmeisterie Dohma
K 8733  nach Wehlen (Pötzscha) gesperrt ab Bahnübergang
K 8734  nach Rathen gesperrt ab Bahnübergang
K 8774  Pratzschwitz Ortseingang aus Ri. Pirna
S 171    in Königstein Sperrung zw. B 172 - Papierfabrik 
Straßenmeisterei Langburkersdorf 
B 172, S 165 Ortslage Bad Schandau bis einschl. Grenzübergang Schmilka
K 8710 Stadt Wehlen ab Parkplatz "Schöne Aussicht" (Anwohner bis Schule frei)
S 163 gesamte OL Rathmannsdorf bis Abzweig K 8723 ist wieder eingeschränkt befahrbar (Ampelregelung an der Elbbrücke)

Montag, 10. Juni 2013

Landrat berief Wiederaufbaustab für die Arbeit nach dem Hochwasser im Landkreis ein






Mit dem Fallen der Pegel der Flüsse im Landkreis werden die Ausmaße der Hochwasserschäden sichtbar. Nun ist umfassende Wiederaufbauarbeit notwendig.

Zur Koordinierung aller damit verbundenen Maßnahmen berief Landrat Michael Geisler heute den Wiederaufbaustab (WASA) des Landkreises ein. Entsprechende Erlasse und Rechtsgrundlagen des Freistaates sind die Basis der Arbeit des Stabes.

Diese gilt es nun schnell und unkompliziert umzusetzen. Dazu gehören u. a die Soforthilfe für privat betroffnen Haushalte, Unternehmen und Eigentümer von Wohngebäuden.

In den folgenden Tagen wird es dazu mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Landkreises eine Beratung geben.        

Aktuelle Informationene zur Hochwasserlage (16:30 Uhr)


Pegelstand Schöna:
10.06.2013, 16:30 Uhr: 7,01 m leicht fallend – Alarmstufe 3

Landrat Michael Geisler hob heute um 15:22 Uhr den Katastrophenalarm für die folgenden Städte und Gemeinden auf:
Sebnitz, Glashütte, Schmiedeberg, Hartmannsdorf-Reichenau.

Katastrophenalarm besteht weiterhin für folgende Städte und Gemeinden:
Bad Schandau, Reinhardtsdorf-Schöna, Rathmannsdorf, Königstein, Kurort Rathen, Pirna, Stadt Wehlen, Struppen und Heidenau, und Dippoldiswalde
 
Schulbetrieb:
Der Verwaltungsstab des Landkreises informiert darüber, dass ab morgen der Schulbetrieb in den Schulen im Landkreis ohne Probleme vonstattengehen kann. Die Schulen sind geöffnet und die Schülerinnen und Schüler können den Unterricht wieder normal besuchen.

Ausgenommen davon sind weiterhin die Schulen in den Elbtalkommunen. Die, wie bereits mitgeteilt, bis einschließlich Mittwoch, 12. Juni 2013 geschlossen sind und ab Donnerstag, 13. Juni 2013 wieder geöffnet werden.

Hochwasser im Landkreis - Aktuelle Informationen (10:00 Uhr)


 
Aktuelle Informationen zur Hochwasserlage
Pegelstand Schöna: 10.06.2013, 10.45 Uhr: 7,18 m leicht fallend – Alarmstufe 3

Katastrophenalarm besteht für folgende Städte und Gemeinden:Bad Schandau, Reinhardtsdorf-Schöna, Rathmannsdorf, Königstein, Kurort Rathen, Pirna, Stadt Wehlen, Struppen und Heidenau, Schmiedeberg, Dippoldiswalde, Hartmannsdorf-Reichenau,  Glashütte und Sebnitz

Einschränkungen des Schulbetriebes:
Die Eltern werden im gesamten Kreisgebiet aufgefordert, in eigenem Ermessen zu entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Der Verwaltungsstab rät den Eltern, ihre Kinder am 10.06.2013 nicht zur Schule zu schicken. Diese Maßnahme ist mit der Sächsischen Bildungsagentur abgestimmt. In den weiteren Tagen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten aufmerksam die Presse zu verfolgen. In den Elbkommunen fällt, wie bereits informiert, der Unterricht bis einschließlich 12.06.2013 aus.

Einschränkungen beim ÖPNV:
Die Einschränkungen des ÖPNV werden im Internet: www.vvo-online.de, www.rvd.de, www.ovps.de, www.reiseauskunft.bahn.de, www.staedtebahn-sachsen.de eingestellt.

Dem Verwaltungsstab vorliegende Straßensperrungen in Folge des Hochwassers:
Gesperrte Straßen im Landkreis - Stand 10.06.2013; 10.30 Uhr 

Straßenmeisterei  Freital    
S 187   Reichstädt - Sadisdorf 
                                             
Straßenmeisterei Altenberg
S 178   Schlottwitz
S 183   Pöbeltalstraße von Ortsausgang Niederpöbel bis Schulungsheim Wahlsmühle
S 183   Abzw. Hausdorf in Richtung Hirschbach - halbseitige Sperrung mit LSA
K 9036, K 9033 zwischen Liebenau und Löwenhain (HRB Lauenstein)

Straßenmeistei Dohma
K 8733  nach Wehlen (Pötzscha) gesperrt ab Bahnübergang
K 8734  nach Rathen gesperrt ab Bahnübergang
B 172, S 171 Ortslage Königstein
S 169   Ortslage Krippen
S 178   Angabe wird noch präziesiert
K 8757  zw. Friedrichswalde-Ottendorf und Gersdorf (HRB)
K 8774 Pratzschwitz Ortseingang aus Ri. Pirna                                                                       

Straßenmeisterei Langburkersdorf 
B 172, S 165, S 163 Ortslage Bad Schandau bis einschl. Grenzübergang Schmilka sowie bis Pennymarkt und Abzweig Prossen in Rathmannsdorf
K 8710  Stadt Wehlen ab Parkplatz "Schöne Aussicht" (Anwohner bis Schule frei) 
S 163 gesamte OL Rathmannsdorf bis Abzweig K 8723 ist wieder eingeschränkt befahrbar (Ampelregelung an der Elbbrücke)
K 8737 Rathmannsdorfer Höhe bis Abzwg. S 163 Rathmannsdorf ist wieder frei

Hochwasser im Landkreis - Landrat hob Katastrophenvoralarm auf


 
Katastrophenvoralarm für alle betroffenen Gemeinden aufgehoben
Landrat Michael Geisler hob am 10.06.2013, 09.31Uhr Katastrophenvoralarm auf.
Bekanntmachung über die Aufhebung des Katastrophenvoralarms
Auf der Grundlage des Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) SächsGVBl. Jg.2004 Bl.-Nr.9 S.245, ber.S. 647 Fsn-Nr.:281-8 Fassung gültig ab: 15.09.2012, wird gemäß § 47 Abs. 1 mit Wirkung vom

  Datum: 10. Juni 2013
  Uhrzeit: 09:31 Uhr

für die Gebiete
Altenberg; Bahretal; Bannewitz; Dohma; Dohna; Dorfhain; Dürrröhrsdorf-Dittersbach; Freital Gohrisch;  Hermsdorf/Erzgeb.; Hohnstein; Kreischa; Liebstadt; Lohmen; Müglitztal Neustadt/Sa; Rabenau; Stolpen; Tharandt; Wilsdruff; Klingenberg

Katastrophenvoralarm aufgehoben.

Hochwasser im Landkreis - Aufhebung Katastrophenalarm


 
Katastrophenalarm für Bad Gottleuba-Berggießhübel und Rosenthal-Bielatal aufgehoben
Landrat Michael Geisler hob am 10.06.2013, 9.31Uhr Katastrophenalarm für Bad Gottleuba Berggießhübel und Rosenthal-Bielatal auf.
Bekanntmachung über die Aufhebung des Katastrophenalarms
Auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wird mit Wirkung vom
 
    Datum: 10. Juni 2013
    Uhrzeit: 09:31 Uhr
für das Gebiet der Gemeinden:
Bad Gottleuba Berggießhübel und Rosenthal-Bielatal
  
Katastrophenalarm aufgehoben.

Sonntag, 9. Juni 2013

Information zu Schulschließungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge



Information zu Schulschließungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Die Eltern werden im gesamten Kreisgebiet aufgefordert, in eigenem Ermessen zu entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.

Der Verwaltungsstab rät den Eltern, ihre Kinder am morgigen Montag (10.06.2013) nicht zur Schule zu schicken.

Diese Maßnahme ist mit der Sächsischen Bildungsagentur abgestimmt.

In den weiteren Tagen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten aufmerksam die Presse zu verfolgen.

In den Elbkommunen fällt, wie bereits informiert, der Unterricht bis einschließlich 12.06.2013 aus.

Katastrophenalarm für Sebnitz






Landrat Michael Geisler löste am 09.06.2013, 19.17 Uhr Katastrophenalarm für Sebnitz aus.

Die Ursache für die Auslösung des Alarms ist der unwetterartige Starkniederschlag, der in den letzten Stunden niederging.

Information für die Medien:

Wir bitten Sie dringend die Bevölkerung in den nächsten Radio- und Fernsehsendungen über diese wichtige Entscheidung zu informieren.

Sie werden von der Pressestelle des Verwaltungsstabes über die aktuelle Entwicklung permanent informiert.

Bekanntmachung
über die Auslösung des Katastrophenalarms


Auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wird mit Wirkung vom

                   Datum: 09. Juni 2013

                   Uhrzeit: 19:17 Uhr

für das Gebiet der Gemeinde:

Sebnitz

Katastrophenalarm ausgelöst.

Landrat löste Katastrophenalarm für Glashütte aus





Landrat Michael Geisler löste am 09.06.2013, 18.08 Uhr Katastrophenalarm für  
Glashütte aus.

Die Ursache für die Auslösung des Alarms ist der unwetterartige Starkniederschlag, der in den letzten Stunden niederging.

Information für die Medien:

Wir bitten Sie dringend die Bevölkerung in den nächsten Radio- und Fernsehsendungen über diese wichtige Entscheidung zu informieren.

Sie werden von der Pressestelle des Verwaltungsstabes über die aktuelle Entwicklung permanent informiert.

Bekanntmachung
über die Auslösung des Katastrophenalarms


Auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wird mit Wirkung vom

                    Datum: 09. Juni 2013

                    Uhrzeit: 18:08 Uhr

für das Gebiet der Gemeinde:

Glashütte

Katastrophenalarm ausgelöst.