Bekanntmachung über die Aufhebung des Katastrophenalarms
Auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wird mit Wirkung vom
Datum: 10. Juni 2013
Uhrzeit: 09:31 Uhr
für das Gebiet der Gemeinden:
Bad Gottleuba Berggießhübel und Rosenthal-Bielatal
Katastrophenalarm aufgehoben.
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