Montag, 10. Juni 2013

Hochwasser im Landkreis - Aufhebung Katastrophenalarm


 
Katastrophenalarm für Bad Gottleuba-Berggießhübel und Rosenthal-Bielatal aufgehoben
Landrat Michael Geisler hob am 10.06.2013, 9.31Uhr Katastrophenalarm für Bad Gottleuba Berggießhübel und Rosenthal-Bielatal auf.
Bekanntmachung über die Aufhebung des Katastrophenalarms
Auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wird mit Wirkung vom
 
    Datum: 10. Juni 2013
    Uhrzeit: 09:31 Uhr
für das Gebiet der Gemeinden:
Bad Gottleuba Berggießhübel und Rosenthal-Bielatal
  
Katastrophenalarm aufgehoben.

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