Donnerstag, 13. Juni 2013

Hochwasser im Landkreis - Aufhebung des Katastrophenalarms

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Katastrophen in allen Gemeinden aufgehoben.

Bekanntmachung über die Aufhebung des Katastrophenalarms

Auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG), SächsGVBl. Jg. 2004 Bl.-Nr. 9 S. 245, ber. S. 647 Fsn-Nr.: 281-8 Fassung gültig ab: 15.09.2012, wird mit Wirkung vom
                         Datum: 12.06.2013
                         Uhrzeit: 18:00 Uhr
 für das Gebiet
der Stadt Bad Schandau,der Stadt Königstein,der Gemeinde Kurort Rathen,der Gemeinde Rathmannsdorf,der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna,der Gemeinde Struppen
und der Stadt Wehlen 
der Katastrophenalarm aufgehoben.

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