Donnerstag, 27. September 2012

Irritationen beim Trennungsstrich in deutschen Kfz-Kennzeichen

Die Medien berichten Einzelfälle von Ahndungen von Verkehrsverstößen im europäischen Ausland (insbesondere Österreich, Italien und Belgien), weil die Eintragung des amtlichen Kennzeichens in der Zulassungsbescheinigung mit Trennungsstrich vorgenommen wurde, obwohl die Kennzeichenschilder nicht mehr über einen solchen Trennungsstrich verfügen.

Das österreichische Außenministerium hat zwischenzeitlich klargestellt: "Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes besteht vor diesem Hintergrund keinerlei Rechtsgrundlage."

Die Kfz-Zulassungsbehörden sind angewiesen, bei künftigen Zulassungen sicherzustellen, dass die Schreibweise auf Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenschild übereinstimmt.

Dessen ungeachtet stellt die bisherige Praxis, dass auf der Zulassungsbescheinigung ein Trennungsstrich eingetragen wurde, obwohl dieser auf dem Kennzeichen selbst nicht mehr vorhanden ist, kein rechtsfehlerhaftes Handeln der Behörde dar. Beide Schreibweisen sind rechtskonform.

Daher sind Änderungen in Fahrzeugdokumenten, die vom Kraftfahrzeughalter aus Sorge vor Schwierigkeiten im Ausland beantragt werden, gebührenpflichtig (11,70 Euro).

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