Donnerstag, 22. November 2012

Solaranlagen auf Denkmalobjekten müssen genehmigt werden


SolaranlagenImmer mehr Eigentümer installieren Solarthermie- bzw. Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebäude.

Seit Änderung der Sächsischen Bauordnung am 01.03.2012 sind die Errichtung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe von bis zu 3 m und einer Gesamtlänge von bis zu 9 m verfahrensfrei.

Bei Kulturdenkmalen ist generell vor Errichtung von Solar-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen, integriert in das Dach, auf dem Dach oder an Fassadenflächen sowie gebäudeunabhängig, durch den Eigentümer oder Besitzer die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Referat Denkmalschutz im Landratsamt zu beantragen.
Rechtsgrundlage dafür ist § 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz, nach dem ein Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
  • wiederhergestellt
  • instandgesetzt
  • in seinem Erscheinungsbild oder in seiner Substanz verändert oder beeinträchtigt
  • mit An- und Aufbauten oder
  • Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen
aus seiner Umgebung entfernt, zerstört oder beseitigt werden darf. Auch bauliche Anlagen in der Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, bedürfen der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.

Da es bei der Installation dieser Art von Anlagen auch um die Änderung des Erscheinungsbildes eines Denkmalobjektes geht und somit eine Vielzahl von Kriterien zu berücksichtigen sind, muss in jedem Einzelfall genau hingesehen und abgewogen werden. Insofern sollten Denkmaleigentümer oder –besitzer vor Montage dieser Anlagen den Kontakt mit dem Referat Denkmalschutz aufnehmen, um bereits im Vorfeld die Möglichkeiten der Installation hinsichtlich der architektonisch ansprechenden Integration von Modulen und Kollektoren am Gebäude und deren Größe besprechen zu können.

Kontakt:Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Abteilung Bau
Referat Denkmalschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-3215
Fax: 03501 515-83215

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