Dienstag, 18. Dezember 2012

Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 17.12.2012 zu wesentlichen Beschlüssen


KreistagDer Kreistag traf sich am 17.12.2012 ein letztes Mal in diesem Jahr. Unter anderem stand der Haushalt für 2013 zur Vorberatung auf der Tagesordnung. Dazu und zu weiteren wesentlichen Beschlüssen wird im Folgenden kurz berichtet:



Leitlinie zur Umsetzung der UN-Konvention
Der Kreistag beschloss die Leitlinie zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Landkreis. Die Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, bis Ende des zweiten Quartals 2013 die einzelnen Handlungsfelder unter Beteiligung geeigneter Fachleute zu vertiefen und damit Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Diese Leitlinie beinhaltet grundlegende Aussagen zur Umsetzung auf regionaler Ebene und ist getragen von der Intention, kein fertiges Konzept zu liefern, sondern einen gemeinsamen Prozess in Gang zu bringen, diesen voranzutreiben und dabei entsprechende Partner und lokale Akteure einzubinden. Sie ist Orientierungsgrundlage für die weiteren Umsetzungsschritte und deren inhaltliche Weiterentwicklung. Nun sollen Handlungsfelder mit konkreten Aufgaben beschrieben sowie Fristen und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Die Fortschritte der Umsetzung gilt es immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und die Agenda weiter fortzuschreiben.

Im März 2009 wurde von der Bundesregierung die UN-Behindertenrechts-Konvention (BRK) unterzeichnet. Sie ist damit geltendes Recht in Deutschland. Zentraler Bestandteil der BRK ist die Inklusion. Inklusion will eine Gesellschaft, in der die Menschen – verschieden in Herkunft, Geschlecht, Aussehen, körperlicher Verfassung usw. – als gleichberechtigt miteinander leben können. Im Nationalen Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung sind die Vorhaben und Maßnahmen in den verschiedenen Lebensbereichen zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft beschrieben.

Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung kann nur gelingen, wenn viele Partner und Akteure am Prozess mitwirken und diesen gemeinsam gestalten. Dazu bildete der Landkreis bereits zu Jahresbeginn eine Arbeitsgruppe "AG Inklusion" unter Leitung des Beigeordneten des Landrates, Peter Darmstadt. Zur Arbeitsgruppe gehören die Behindertenbeauftragte,  Marlies Kunath sowie Vertreter der Landkreisverwaltung und des Behindertenbeirates.

Der Kreistag gab dieser Vorlage sein Votum.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2013
Der Kreistag beriet in seiner Sitzung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 in einer ersten Lesung.
Es wird der erste doppische Haushalt sein, der nach der neuen Gesetzgebung aufgestellt wurde. Der Sächsische Landtag hatte am 7. November 2007 das Gesetz über das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen verabschiedet, welches mit Wirkung vom 25. November 2007 in Kraft trat. Demnach sind die sächsischen Kommunen verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2013 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) anzuwenden. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entschloss sich zu einer Umstellung zum Jahr 2013.

Die Einführung der Doppik berührt alle Bereiche der Landkreisverwaltung und musste neben dem normalen Tagesgeschäft erledigt werden. Sie erforderte einen großen Schulungsbedarf der Verwaltung, rund 60 Schulungen wurden insgesamt durchgeführt. Zudem mussten rund 560 Kilometer Kreisstraßen bewertet hierzu in 40000 Datensätze untergliedert werden. Weiterhin wurden  5.300 Flurstücke erfasst.
Der Haushalt weist ordentliche Aufwendungen in Höhe von 240 Mio. Euro und Erträge von rund 233 Mio. Euro auf, ferner wirkt sich noch ein Sonderergebnis von rund 1,1 Mio. Euro ergebnisverbessernd aus, sodass noch ein Haushaltsdefizit von ca. 5,9 Mio. Euro verbleibt. In dieses Ergebnis eingeflossen sind Belastungen im Saldo von Abschreibungen für Anlagevermögen und Sonderposten für Fördermittel in Höhe von ca. 10,7 Mio. Euro.

Ohne Berücksichtigung der Abschreibungen und Sonderposten entsteht ein Überschuss, der die Erwirtschaftung der Verpflichtungen des Landkreises aus dem Schuldendienst ermöglicht. Damit ist der Haushalt im Haushaltsjahr 2013 gesetzmäßig. Künftig wird es entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen Ziel sein, auch die Abschreibungen, also den Werteverzehr des Vermögens, zu erwirtschaften.

Den größten Teil seiner Aufwendungen bestreitet der Landkreis für soziale Leistungen. Hierfür sind fast 114 Mio. Euro veranschlagt, dies entspricht 47,5 % der Gesamtaufwendungen. Unter anderem zur Finanzierung dieser Leistungen ist eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes von 32,69 auf 32,98 v. H. vorgesehen.
Schwerpunktbereiche für vorgesehene Investitionen 2013 sind Schulen und Kreisstraßen. Für die Dreifeldhalle in Altenberg sind allein 4,9 Mio. Euro vorgesehen, die Dachsanierung am Berufsschulzentrum in Freital ist mit 1 Mio. Euro veranschlagt.

Im Bereich Straßenbau und Verkehr steht die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten, vor allem für den Winterdienst, mit knapp 400 TEuro auf dem Plan. Eine weitere wichtige Straßenbaumaßnahme ist die Hühndorfer Höhe in Wilsdruff mit insgesamt ca. 1,3 Mio. Euro in 2013 und 2014.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan soll dem Kreistag in seiner Sitzung am 28. Januar 2013 zum Beschluss vorgelegt werden.

Richtlinie des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur einheitlichen Entwicklung fachgerechter Standards in der Kindertagespflege
Der Kreistag beschloss die Richtlinie zur Entwicklung und Anwendung einheitlicher und fachgerechter Standards der Kindertagespflege im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als verbindliche  Arbeitsgrundlage des örtlichen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ab 1. Januar 2013. Damit tritt die bisherige Richtlinie vom 8. Oktober 2009zum Ablauf des 31. Dezember 2012außer Kraft.

Zielstellung der Richtlinie ist die Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege. Sie definiert fachgerechte Standards für die Betreuungsform Kindertagespflege, beinhaltet die sach- und fachgerechte Begleitung und Beratung von Tagespflegepersonen, dient der Stabilisierung der quantitativ und qualitativen Ausgestaltung der Kindertagespflege und sichert die Zusammenarbeit mit kreisangehörigen Gemeinden, örtlich ansässigen anerkannten Freien Trägern, selbstorganisierten Initiativen von Tagespflegepersonen sowie den Tagespflegepersonen insgesamt.

Die Herausforderungen an die frühkindliche Förderung sind in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich gestiegen. Qualifikationen und Kompetenzen des frühpädagogischen Fachpersonals sind entscheidend, wenn es darum geht, der Professionalisierung in der Frühpädagogik gerecht zu werden. Durch die im SächsKitaG festgelegte Gleichrangigkeit der Kinderbetreuungsformen  Kindertagesstätte und Kindertagespflege werden hohe fachliche Anforderungen an jede/n einzelne Tagesmutter/-vater gestellt. Der im Sächsischen Bildungsplan festgeschriebene Bildungsauftrag wird in der Kindertagespflege „gleichrangig“ übernommen. Gute und aktuelle Kenntnisse der  Entwicklungspsychologie sind eine grundsätzliche Voraussetzung für gute Bildungs- und  Betreuungsarbeit im Bereich der unter Dreijährigen. Kindertagespflege unterstützt die frühkindliche Entwicklung in besonderer Weise. Die Qualität der Förderung von Kindern in der Tagespflege ist weiter zu entwickeln.

Finanzierung des Ausbildungsverkehrs gemäß ÖPNVFinAusG ab dem Jahr 2012
Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stimmte der 2. Änderung der "Richtlinie zur Verteilung der Ausgleichsmittel für den Ausbildungsverkehr nach ÖPNVFinAusG im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" zu.

Mit Wirkung ab 2009 wurde den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr vom Freistaat Sachsen die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs übertragen. Zur Finanzierung dieser Leistungen stellte der Freistaat den Aufgabenträgern 2012 einen Festbetrag von 54 Mio. Euro zweckgebunden zur Verfügung. Die Auszahlung dieser Mittel erfolgt über die Landkreise, Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte. Mit dem Erlass des Gesetzes über die Änderung des ÖPNVFinAusG vom Februar 2012 wurde die Umstellung der Verteilung der Mittel auf einen dynamischen Schlüssel ab 2013 beschlossen.

Seit 2009 war auf der Grundlage eines entsprechenden Kreistagsbeschlusses im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Z-VOE mit der Antragsbearbeitung und Berechnung der Auszahlungsbeträge betraut. Die Verkehrsunternehmen des Verbundgebietes Oberelbe haben nun den Antrag gestellt, im Rahmen der Richtlinie die Verfahrensweise zur Berechnung ihrer Ausgleichsmittel zu verändern.

Die Änderungen beziehen sich auf die Absätze 4 und 5 des § 5 der Richtlinie. Der Absatz (4) wird um die Regelung zur fünfjährigen Gültigkeit der im Basisjahr 2011 nachgewiesenen mittleren Reiseweite ergänzt. Die jährliche Ermittlung der betriebsindividuellen Reiseweite ist mit großem Aufwand für die Verkehrsunternehmen verbunden und steht nicht im Verhältnis zur erzielbaren Einnahme. Die zur Verfügung stehenden Ausgleichsmittel für den Ausbildungsverkehr decken die tatsächlichen Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen in diesem Bereich ohnehin nicht.

Die im Absatz (5) festgelegte "25 % - Hürde" soll keine Anwendung mehr finden, da die Verkehrsunternehmen davon ausgehen, dass die mittleren Reiseweiten künftig sinken werden. Alle mittleren Reiseweiten oberhalb der festgelegten Standardwerte sollen nun bei der Ermittlung des Ausgleichsbetrages angerechnet werden.

Die Verteilung der Ausgleichsmittel soll dabei rückwirkend ab dem Jahr 2012 an die Verkehrsunternehmen vorgenommen werden. Der Z-VOE soll den Landkreis dabei weiterhin bei der Abwicklung der Ausgleichszahlungen unter Maßgabe der Bestimmungen des Durchführungsvertrages unterstützen.

Gebührensatzung Rettungsdienst
Der Kreistag beschloss gemäß § 32 Abs. 1 SächsBRKG die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung, Krankentransport und Bergrettungsdienst im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Die entsprechenden Verhandlungen mit den Kostenträgern fanden am 10./11. September 2012statt. Sie haben zum Ziel, dass auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ein bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Rettungsdienst gewährleistet ist. Für die Gebührenkalkulation wurden auf Basis einer Hochrechnung der Einsätze im Jahr 2012 für 2013 folgende Einsatzzahlen zugrunde gelegt:

- Krankentransportwagen (KTW)    16.860 Einsätze
- Rettungstransportwagen (RTW)    21.732 Einsätze
- Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)       13.774 Einsätze

Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2013 erwarteten Anzahl an Einsätzen ergeben sich aus dem mit den Kostenträgern vereinbarten Ausgabenbudget die jeweiligen Gebühren.

Die Gebühren für die Bergwacht sollen nicht erhöht werden. Der geplante Kostendeckungsgrad beträgt in diesem Falle 50 Prozent.

Die Entgelte betragen ab 2013:

Krankentransportwagen (KTW)       Pauschalgebühr                      194,40 EUR zzgl. pro Besetzt-km (ab 151. km)     3,20 EUR
Rettungstransportwagen (RTW)      Pauschalgebühr                        484,40 EUR
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)         Pauschalgebühr                        146,80 EUR
Bergwacht (BW)                           Pauschalgebühr                         888,00 EUR

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