Das Betreten der gesperrten Waldflächen einschließlich der Wege ist verboten. Rechtsgrundlage ist § 13 Absatz 1 und 3 Sächsisches Waldgesetz.
Es besteht Lebensgefahr! Die Schneefälle der letzten zwei Wochen haben zu starken Schäden in den Wäldern des Landkreises in Höhenlagen zwischen 300 und 700 m geführt. Mit umstürzenden Bäumen, abbrechenden Kronen und Ästen ist jederzeit zu rechnen. Die Brüche und Würfe sind oftmals fast geräuschlos und die Fluchtmöglichkeiten im Schnee sind äußerst gering.
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