Freitag, 17. August 2012

Meldepflicht für Tierhaltungen

Zu melden sind bei der Veterinärbehörde des Landkreises folgende Tierhaltungen (Anzahl im Jahresdurchschnitt gehaltene Tiere):

  • Rinder
  • Schafe
  • Ziegen
  • Schweine (auch Mastschweine)
  • Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel
  • Pferde
  • Bienenvölker
  • andere als hier genannte Klauentiere und Kameliden (z. B. Alpaka)
Dabei ist es unerheblich, ob Tiere gewerblich oder als Hobby gehalten werden. Die Meldung an die Veterinärbehörde wird nicht durch die Pflichtmeldung an die Tierseuchenkasse ersetzt. Sie ist also zusätzlich erforderlich.

Wenn eine Tierhaltung beendet wird, ist das ebenfalls der Veterinärbehörde mitzuteilen. Mitzuteilen sind auch Fischhaltungen außer ausgesprochenen Hobbyhaltungen (Gartenteich).

Die Meldung kann formlos schriftlich an:
Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienst,
Schloßhof 2/4,
01796 Pirna
 
oder auch telefonisch 03501 515-2401 erfolgen.

Wir fordern hiermit alle Tierhalter auf, sofern nicht schon geschehen, ihrer Meldepflicht (auch Abmeldungen) nachzukommen! Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag im Interesse der Allgemeinheit für den vorbeugenden Tierseuchenschutz!

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