Freitag, 15. Februar 2013

Befristung der Führerscheindokumente


logo-lra-allgemeinDie Abteilung Ordnung informiert:


Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine generell für einen Zeitraum von 15 Jahren ausgestellt und sind dann vor Fristablauf zu verlängern. Ärztliche Untersuchungen werden in diesem Zusammenhang nicht gefordert.
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in das neue Führerscheinmodell umgestellt sein.

Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter folgendem Link:

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