Donnerstag, 7. Februar 2013

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 06.02.2013 zu den Nachtrags- und Ergänzungsunterlagen bezüglich der Dokumentation der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend das Vorhaben: Errichtung und Betrieb der Windfarm "VTE Moldava"


logo-lra-allgemeinDie Abteilung Umwelt informiert

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Firma EP Renewables a. s., Pobrežní 297/14, 186 00 Praha 8 (Tschechische Republik) beabsichtigt, südöstlich der Gemeinde Moldava 18 Windkraftanlagen mit einer jeweiligen elektrischen Nennleistung von 3 MW zu errichten und zu betreiben. Vorgesehen ist der Typ VESTAS V112 mit einer Nabenhöhe von 119 m und einem Rotordurchmesser von 112 m, alternativ ENERCON E101 mit einer Nabenhöhe von 135 m und einem Rotordurchmesser von 101 m oder SIEMENS SWT101 mit einer Nabenhöhe von 130 m und einem Rotordurchmesser von 101 m.

Da als Folge der Realisierung des Vorhabens grenzüberschreitende Auswirkungen auf deutsches Territorium möglich sind, ist entsprechend der Espoo-Konvention vom 25.02.1991 i. V. m. § 9b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 15 G vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Artikel 4 Abs. 2 und Artikel 3 Abs. 8 der Espoo-Konvention ist die Öffentlichkeit in dem betroffenen Staat frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Beteiligung durch Unterrichtung über das Vorhaben einschließlich über die Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Die vom Investor erstellten Unterlagen wurden überarbeitet und liegen nun erneut vor. Seitens des Landkreises Mittelsachsen als zuständige Behörde ist am 06.02.2013 für die deutsche Seite die Bekanntmachung erfolgt.

Die Unterlagen liegen in deutscher Sprache im

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Immissionsschutz
Zimmer V.204
Leipziger Str. 4
09599 Freiberg

sowie in der

Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle
An der Schanze 1
Zi. 104 (Bauamt)
09623 Rechenberg-Bienenmühle

vom 06.02.2013 bis einschließlich 26.02.2013 zur Einsichtnahme für jedermann während der jeweiligen Sprechzeiten öffentlich aus.

Die Unterlagen sind außerdem im Internet einsehbar.

Jedermann kann innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Landkreises Mittelsachsen schriftliche Einwendungen zu dem Vorhaben abgeben. Die Einwendungen sind unter Angabe des Aktenzeichens 107917/ENV/12 an das tschechische Umweltministerium an die Adresse

Ministerstvo Životního Prostredí
Vršovická 65
100 10 PRAHA 10
Ceská republika
zu senden.

Es gilt das Datum des Posteingangs beim tschechischen Umweltministerium. Die Einwendungen müssen in leserlicher Schrift verfasst sein und den Vor- und Familiennamen sowie die vollständige Anschrift des Einwenders enthalten.

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