Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge legt den Prüfungsbeginn für die Jägerprüfung Frühjahr 2013 auf Montag, den 15.04.2013 fest.
Bewerber im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben bis spätestens 03.03.2013 beim Landratsamt einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung zu stellen. Bewerber müssen zum Zeitpunkt des Meldeschlusses mindestens 15 Jahre alt sein. Die Anmeldegebühr beträgt 10,00 Euro.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters;
- der Nachweis über die jagdliche Ausbildung gemäß § 13 Abs. 3 Sächsische Jagdverordnung;
- gegebenenfalls ein Nachweis über bestandene Prüfungsteile gemäß § 19 Abs. 4 Sächsische Jagdverordnung.
Ausländer haben außerdem mit der Anmeldung einen dem Führungszeugnis entsprechenden Nachweis ihres Heimatlandes zu erbringen, es sei denn, dass dies unmöglich oder unzumutbar ist.
Vor Beginn des Prüfungsabschnittes „Jagdliches Schießen“ hat der Bewerber eine ausreichende Haftpflichtversicherung (gemäß Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e. V.) nachzuweisen.
Bewerber, deren Zulassungsunterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorliegen, werden gemäß § 13 Abs. 5 der Sächsischen Jagdverordnung zur Prüfung nicht zugelassen.
Die Jagdbehörde kann die Bewerber einer anderen Jagdbehörde zur Abnahme der Jägerprüfung im Einvernehmen mit der anderen Jagdbehörde zuweisen.
Kontakt:Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Abteilung Ordnung, Jagdangelegenheiten
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-4210
Fax: 03501 515-84210
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