Montag, 28. Januar 2013

Berichterstattung aus der Sondersitzung des Kreistages am 28.01.2013

Haushaltsplan 2013 beschlossen

Der Kreistag beschloss in seiner Sondersitzung am 28.01.2013 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013.

Erstmalig wurde der Haushalt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Vorschriften der Doppik erstellt.

Der Gesamtaufwand der ordentlichen Erträge wird im Ergebnishaushalt auf 231.493,4 Mio. Euro festgesetzt, der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 238.625,9 Mio. Euro.

Im Finanzhaushalt ist der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 228.781,6 Mio. Euro veranschlagt, der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 224.432,2 Mio. Euro. Damit wird ein positiver Saldo von 4.349,4 T€, so hoch wie die Tilgungsleistungen, ausgewiesen.

Für Investitionen sind im Finanzhaushalt rund 6,7 Mio. Euro eingeplant.

Der Kreisumlagesatz beträgt 32,98 %, gemessen an den Umlagegrundlagen.

Bei einer geplanten Kreditermächtigung von ca. 2,4 Mio. Euro ist eine ordentliche Kredittilgung von ca. 2,8 Mio. Euro geplant, das bedeutet einen leichten Abbau der Verschuldung.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist einer der ersten Landkreise Sachsens, die ihre Haushaltsplanung nach doppischen Grundsätzen aufgestellt haben. Er wird nun zur Genehmigung an die Landesdirektion Dresden übergeben.

Der Sächsische Landtag hat am 07.11.2007 das Gesetz über das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen. Das Gesetz trat mit Wirkung vom 25.11.2007 in Kraft. Demnach sind die sächsischen Kommunen verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2013 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) anzuwenden. Die Vorbereitung des ersten Haushaltes nach diesen neuen Rechtsvorschriften war seit Juni 2010 in Vorbereitung.


Stellungnahme des Landkreises zum geänderten Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012

Der Kreistag beschloss mehrheitlich die Stellungnahme des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum geänderten Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 (LEP 2012) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI).

Der Landesentwicklungsplan 2012 ist das zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende landesplanerische Gesamtkonzept der Staatsregierung und dient der räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen. Auch im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens hat die Verwaltung die für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bedeutenden Belange in einer Gesamtstellungnahme zusammengefasst, welche fristgerecht im Sächsischen Staatsministerium des Inneren eingereicht wurde.

Schwerpunktthemen der Stellungnahme waren:

1.) Der Landkreis fordert, einen mittelzentralen Verbund Sebnitz-Neustadt i. Sa. auszuweisen. Dieses Entwicklungsziel soll den östlichen Bereich des Landkreises stärken und die Bemühungen beider Städte nach einer gemeinsamen Entwicklung unterstützen.

2.) Ein weiteres Anliegen stellt der Aufbau eines landesweiten Flächennutzungsmonitorings dar. Dieses soll dazu beitragen, dass das Ziel der stark verringerten Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen bis zum Jahr 2020 erreicht werden kann. Zu diesem Zeitpunkt soll in Sachsen nur noch eine Fläche von 2 ha pro Tag neu versiegelt werden.

3.) Zudem wird eine Überprüfung der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes 2012 im Bereich der Windenergie angestrebt, da eine sichere Planungsgrundlage für die Regionalpläne benötigt wird. Die dynamische Koppelung an das noch nicht beschlossene Energie- und Klimaprogramm des Freistaates Sachsen soll geprüft werden.

Das im geänderten Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 neu aufgenommene Kriterium der lokalen Akzeptanz soll erneut auf dessen Auswirkungen auf die Rechtssicherheit der Regionalpläne geprüft werden. Dies soll zu mehr Planungssicherheit führen.

Hintergrund

Vom 27.01.2012 bis zum 23.03.2012 wurde das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 durchgeführt. Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat das Staatsministerium des Inneren den Planentwurf in nicht unerheblichen Teilen und den Umweltbericht als Teil der Begründung geändert.

Am 25.09.2012 hat die Sächsische Landesregierung den geänderten Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 erneut zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit freigegeben. Der geänderte Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 mit Umweltbericht lag zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 09.11.2012 bis zum 11.01.2013 bei den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen, den Kreisverwaltungen, den Stadtplanungsämtern der Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie bei den Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände zur Einsichtnahme aus.

Fraktionsförderung – Richtlinie neu gefasst

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gewährt den Fraktionen aus seinem Haushalt angemessene Mittel für Sach- und Personalkosten zur Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben.
Damit soll die Arbeit der Fraktionen im Kreistag und der Prozess der politischen Willensbildung auf kommunaler Ebene gefördert und die ehrenamtliche Arbeit der Fraktionen und der Mitglieder des Kreistages unterstützt werden. 

Durch Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vom 09.10.2012 machte sich eine Neuregelung der Fraktionsförderung erforderlich. Die Verwaltung nahm das Urteil des Gerichtes daher zum Anlass, die Gewährung der Mittel zur Fraktionsförderung zu überprüfen und die Verteilung der für diese Aufgabe zur Verfügung stehenden Mittel i. H. v. 146.050 Euro an die Fraktionen rückwirkend ab 01.01.2011 neu  zu regeln.

Der Kreistag stimmte der Neufassung der Richtlinie zu.

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