Montag, 28. Januar 2013

Haushaltssatzungen der Großen Kreisstadt Pirna und der Stadt Neustadt in Sachsen von Kommunalaufsicht bestätigt

Die Abteilung Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat die Haushaltssatzungen der Großen Kreisstadt Pirna und der Stadt Neustadt in Sachsen bestätigt. Bei der Stadt Pirna handelt es sich um die Haushaltssatzung für die Jahre 2013 und 2014, einen sogenannten Doppel- oder Zweijahreshaushalt. Die Neustädter Haushaltssatzung beschränkt sich auf das Jahr 2013. Nach Bannewitz verfügen damit auch diese Städte über einen bestätigten Etat für das laufende Jahr.  

Bei beiden Städten war damit auch die Genehmigung der festgesetzten Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2013 verbunden. Pirna beabsichtigt Kreditaufnahmen bis zu 4.568.000 Euro, Neustadt bis zu 678.000 Euro.

Die Pro-Kopf-Verschuldung in beiden Städten bleibt trotz der Kreditaufnahmen unter dem nach sächsischen Haushaltsvorschriften kritischen Wert von 850,00 Euro. Pirna weist einen Wert von 689,00 Euro aus, Neustadt von 519,00 Euro.

Pirna wie Neustadt erreichen den Haushaltsausgleich in diesem und den folgenden Jahren bis 2016 nur durch Rückgriff auf finanzielle Reserven sowie auf Mittel der Rücklage aus Überschüssen der Vorjahre.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat beide Städte daher aufgefordert, alle Aufwands- und Ertragspositionen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und erforderliche Schritte zu veranlassen, um spätestens mit Auslaufen der zurzeit für das neue kommunale Haushaltsrecht im Freistaat Sachsen geltenden Übergangsvorschriften das Ziel des Ausgleichs des Ergebnishaushaltes zu erreichen.

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