Freitag, 25. Januar 2013

Kulturbeirat sucht ehrenamtliche Mitglieder

Bis zum 15.02.2013 sind alle im Gebiet des Kulturraumes Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ansässigen bzw. wirkenden kulturellen Vereine, Verbände und Einrichtungen sowie Kommunen, Gebietskörperschaften und Fachstellen aufgerufen, sachverständige Bürger für das Ehrenamt eines Mitgliedes des Kulturbeirates vorzuschlagen.

In die neun Kultursparten des Beirates: Museen – Sammlungen - Ausstellungen; Theater - darstellende Kunst - Literatur; Orchester; Musik; Musikschulen; Bildende Kunst; Bibliotheken; Kultur- und Kommunikationszentren sowie Soziokultur wird in der nächsten Kulturkonventssitzung im März 2013  jeweils ein ehrenamtlich tätiger "Kultursachverständiger“ neu berufen.

Der Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde als Zweckverband zum Erhalt und zur Förderung von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen gebildet. Mitglieder sind seit der Fusion im Jahr 2008 der Landkreis Meißen und der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Kulturräume fördern kulturelle Einrichtungen und Projekte mit regionaler Bedeutung, insbesondere bei deren Finanzierung und Koordinierung. Die Gremien der urbanen Kulturräume sind der Kulturkonvent, der Vorsitzende des Kulturkonventes und der Kulturbeirat. Dieser berät den Kulturkonvent fachlich.

Zurzeit besteht der Kulturbeirat aus 8 Sparten, die mit je zwei Mitgliedern pro Kultursparte besetzt sind. Durch die Ausgliederung des Orchesters als eigenständige Sparte entstehen zukünftig 9 Kultursparten. Vor der Fusion der Kulturräume Meißen sowie Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde je ein Vertreter für jede Sparte berufen. Zur Interessenvertretung beider Kulturraummitglieder im Kulturbeirat wurden nach der Fusion zwei Mitglieder je Sparte zu berufen. Beide Regionen sind seitdem mehr und mehr zusammengewachsen. Die Verkleinerung des Kulturbeirates resultiert daher aus der bereits vorhandenen Effektivität der Gremienarbeit. Die Landkreisverwaltungen erhalten im Kulturbeirat zukünftig eine beratende Stimme.

Der Vorschlag ist schriftlich mit einer kurzen Begründung bis zum 15.02.2013 beim Kultursekretariat, Landratsamt Meißen, Brauhausstraße 21, 01662 Meißen einzureichen. Dem Vorschlag sind eine Kurzvita des Vorgeschlagenen/der Vorgeschlagenen sowie eine Erklärung, das Ehrenamt im Fall einer Berufung zu übernehmen, beizufügen. Für Fragen steht Ihnen die Leiterin des Kultursekretariates, Frau Fechner, zur Verfügung (Tel.: 03521 725-7061, E-Mail: kulturraum@kreis-meissen.de).

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