Bewerber für die Jägerprüfung Herbst 2012 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge müssen bis spätestens 24. August 2012 beim Landratsamt einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen. Das Mindestalter zum Zeitpunkt des Meldeschlusses beträgt mindestens 15 Jahre und 6 Monate. Für die Anmeldung sind 10,00 Euro Gebühr zu entrichten.
Der Anmeldung sind beizufügen:
- bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters;
- der Nachweis über die jagdliche Ausbildung gemäß § 6 der Jägerprüfungsordnung.
Vor Beginn des Prüfungsabschnittes "Jagdliches Schießen" hat der Bewerber eine Haftpflichtversicherung gemäß § 10 Abs. 1 der Jägerprüfungsordnung nachzuweisen.
Bewerber, deren Anmeldeunterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorliegen, werden gemäß § 8 Abs. 4 der Jägerprüfungsordnung zur Prüfung nicht zugelassen.
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl können die Bewerber zur Ablegung der Prüfung in einen anderen Landkreis delegiert werden.
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