Donnerstag, 25. Oktober 2012

Verbraucherschutz jetzt transparenter


Logo LandratsamtAnfang September 2012 trat das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Für die Behörden besteht nun eine Pflicht auf Auskunftserteilung und für die Bürger ein Recht auf Information zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen  und technischen Verbraucherprodukten, wie z. B. Fernseher, Möbel oder Heimwerkerbedarf.

Verbraucheranfragen werden jetzt schneller und unbürokratischer beantwortet. Dies gilt auch für Fragen, die nur per Telefon oder E-Mail gestellt werden.

Die Anfragen können von jedem Verbraucher bei der jeweiligen Behörde, also bei Lebensmitteln die Lebensmittelüberwachungsbehörde, bei anderen Produkten die Gewerbeaufsicht, gestellt werden. Einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen, wie zu Hygieneverstößen oder Sicherheitsmängeln mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro werden einheitlich kostenfrei beantwortet. Bei einem höheren Aufwand muss die angefragte Behörde im Vorfeld darauf hinweisen, welche voraussichtlichen Kosten entstehen. Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, die Frage zurückzunehmen oder auch einzuschränken.

Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass festgelegte Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen in Lebensmitteln oder Futtermitteln überschritten wurden oder gegen Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, ist dies durch die Behörde zu veröffentlichen. Alle sonstigen Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder zu Täuschungen bezüglich Lebensmittel, werden veröffentlicht, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Die Ergebnisse müssen vor Veröffentlichung von zwei unabhängigen Laboren bestätigt werden.

Das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat unter http://www.gesunde.sachsen.de/ Gesundheitlicher Verbraucherschutz/Lebensmittelsicherheit, Täuschungsschutz und Verbraucherinformationein Portal für diese Informationen der Behörden eingerichtet. Die Veröffentlichungen dienen vor allem der Information des Verbrauchers aus Gründen behördlicher Transparenz. Sie sind nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Unternehmen zu verstehen. Warnungen vor gesundheitlichen, aus Lebensmitteln resultierenden Gefahren sind weiterhin unter der Rubrik
 

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