Donnerstag, 25. April 2013

Noch Jugendschöffen für die Amtszeit 2014 bis 2018 gesucht


logo-lra-allgemeinBewerbungsschluss: 30.04.2013
Für die Amtszeit 2014 bis 2018 werden Frauen und Männer aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gesucht, die sich für das Ehrenamt des Jugendschöffen interessieren.

Folgende Voraussetzungen müssen die Bewerber erfüllen:Jugendschöffen wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an Entscheidungen zur Rechtssprechung mit. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

Von der Wahl ausgeschlossen werden müssen folgende Personen:Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von öffentlichen und Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Strafvollzugsbedienstete, Religionsdiener und Mitglieder religiöser Vereinigungen, die satzungsmäßig zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind sowie Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert, können nicht für das Schöffenamt berufen werden. Auch nicht berufen werden sollen ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter  des Staatssicherheitsdienstes der DDR.

Jugendhilfeausschuss trifft EntscheidungDer Jugendhilfeausschuss des Landkreises entscheidet über die Bewerber, welche als Vorschläge bei den zuständigen Amtsgerichten eingereicht werden, wo ein Wahlausschuss über die Berufung der Jugendschöffen entscheidet.

Kontakt für Bewerbungen zum Jugendschöffen:Bewerbung bis zum 30.04.2013
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Geschäftsstelle Kreistag
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Das entsprechende Formular ist im Landratsamt in Pirna, Geschäftsstelle Kreistag oder in den Bürgerbüros in 01796 Pirna, Schloßhof 2/4, in 01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7, in 01705 Freital, Hüttenstraße 14, in 01855 Sebnitz, Kirchstraße 5 sowie hier im Internet erhältlich.

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