Montag, 8. April 2013

Zahlreiche Bewerbungen für Jugendschöffen und ehrenamtliche Richter für die Amtszeit 2014 bis 2018 liegen bereits vor

Landkreis sucht weitere Interessenten - Bewerbungsschluss ist der 30.04.2013

In den letzten Tagen gingen im Landratsamt Bewerbungen für diese Ämter ein. Momentan liegen 44 Anträge für den Jugendschöffen und 35 für den ehrenamtlichen Richter vor.
Es werden weitere Interessenten gesucht, denn insgesamt sind 156 Jugendschöffen sowie 42 ehrenamtliche Richter zu berufen.
Diese Tätigkeiten erfordern viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen. Viele Einwohner in unserem Landkreis besitzen diese Fähigkeiten und erfüllen die Voraussetzungen, die an diese anspruchsvollen Ehrenämter gestellt werden.

Jugendschöffen unterstützen Richter
Für die Amtszeit 2014 bis 2018 werden insgesamt 156 Frauen und Männer aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gesucht, die sich für das Ehrenamt des Jugendschöffen interessieren.
Jugendschöffen wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an Entscheidungen zur Rechtssprechung mit. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Nicht öfter als zwölf Mal im Jahr sollte ein Jugendschöffe dieses Amt ausüben. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter für diese Tätigkeit freizustellen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

Ehrenamtliche Richter wirken bei Rechtssprechung mit
Für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Dresden werden für die Wahlperiode 2014 bis 2018 insgesamt 42 interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht.
Verwaltungsgerichte entscheiden auf den Gebieten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise  Straßenverkehrs-, Bau-, Umwelt-, Versammlungs- oder Asylrecht.
Dabei wirken ehrenamtliche Richter gleichberechtigt den Berufsrichtern bei der Rechtsprechung mit.
Die ehrenamtlichen Richter müssen nicht über besondere juristische und verwaltungsrechtliche Kenntnisse verfügen, sondern sie sollen vielmehr ihre im beruflichen und sozialen Umfeld erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse in die Verhandlungen einbringen und damit eine sinnvolle Ergänzung für die juristische Sichtweise der Berufsrichter bei der Entscheidungsfindung sein.
Voraussetzungen für dieses Ehrenamt  sind die deutsche Staatsbürgerschaft, die Vollendung des 30. Lebensjahres und der Wohnsitz innerhalb des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seit mindestens einem Jahr.

Kontakt für Bewerbungen zum Jugendschöffen oder zum ehrenamtlichen Richter:

Bewerbungen für beide Ämter sind bis zum 30.04.2013 möglich.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Geschäftsstelle Kreistag
Schloßhof 2/4
01796 Pirna.

Die entsprechenden Formularesind im Landratsamt in Pirna, Geschäftsstelle Kreistag oder in den Bürgerbüros in 01796 Pirna, Schloßhof 2/4, in 01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7, in 01705 Freital, Hüttenstraße 14, in 01855 Sebnitz, Kirchstraße 5 erhältlich.

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