Dienstag, 5. März 2013

Jugendhilfeausschuss traf Entscheidungen über Förderungen und Projekte


abstimmung-eine-karteIn seiner Sitzung Ende Februar 2013 hat der Jugendhilfeausschuss des Kreistages zukunftsorientierte Entscheidungen getroffen, die die Jugendarbeit im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützen soll. Das Gremium befasste sich außerdem mit dem aktuellen Thema Kinderbetreuung. Hier ging es vor allem um Investitionen zum Auf- und Ausbau von Kindertageseinrichtungen.

Förderanteile und Vereinbarungen des Landkreises im Jugendhilfeausschuss beschlossenDer Jugendhilfeausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 28.02.2013 mit der Vergabe von Zuwendungen aus Mitteln des Landkreises für die Kinderbetreuung, der Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung sowie Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ein weiterer wesentlicher Punkt war der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen in unserem Landkreis.

Im Rahmen der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Freistaat Sachsen werden dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landesmittel in Höhe von ca. 758 TEuro zur Verfügung gestellt. Diese setzen den Einsatz der entsprechenden Landkreismittel voraus. Der Jugendhilfeausschuss beschloss zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit für Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes sowie der Familienprävention für 2013 über ca. 1,8 Mio. Euro. Darunter sind Personal und Sachkosten für Regelangebote, für verbandliche Jugendarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit.

Mit weiteren insgesamt rund 60.000 Euro wird der Landkreis die Umsetzung besonderer Projekte unterstützen, die der Weiterentwicklung von Jugendhilfestrukturen dienen. Das Land Sachsen stellt dazu die Grundförderung zur Verfügung.  Diese basiert auf speziell dafür abgeschlossene Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Landesjugendamt und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Projekt "Flexibles Jugendmanagement"Ziele dieses Projektes sind die Aktivierung und Unterstützung der Eigeninitiative von Kindern und Jugendlichen, die Stabilisierung der Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit im ländlichen als auch städtischen Raum sowie das Herstellen von Synergieeffekten, die Förderung von Toleranz, demokratischen Entscheidungsprozessen und positiver Streitkultur, Stärkung der politischen Teilhabe, das Aufzeigen von Möglichkeiten der Teilhabe sowie die Stärkung und Unterstützung alternativer, vielfältiger und direkt auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmte Freizeitmöglichkeiten.

Projekt "Schulsozialarbeit"Schulsozialarbeit wird im Freistaat Sachsen als ein wichtiger Schwerpunkt innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet, was sich auch im 3. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht widerspiegelt. Das Land strebt die Unterstützung bedarfsgerechter Angebote zur Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Kommunen an.

Die Komplementärförderung durch den Landkreis wird aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt.

Projekt "Medienkompetente Kinder"Neben der Förderung von Phantasie, Kreativität und Ausdrucksmöglichkeiten im Umgang mit Medien geht es entsprechend der Zielstellungen des Kinder- und Jugendschutzes um eine altersgerechte und kritische Auswahl und Nutzung von Medien, die einem tagtäglich nicht nur im Internet begegnen. Die Nachhaltigkeit des Projektes soll durch die Förderung der Medienkompetenz der Eltern und Erzieher sichergestellt werden.

Das Projekt wird nicht nur in unserem Landkreis an verschiedenen Kindereinrichtungen durchgeführt und nun durch den Landkreis teilfinanziert.

Vorlage des erweiterten FührungszeugnissesNeben den bereits erfolgten zahlreichen Weiterentwicklungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschloss der Jugendhilfeausschuss das Muster von Vereinbarungen über die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für bestimmte Personen. Dabei wurde der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den Blick genommen, in dem Kinder- und Jugendliche von neben- oder ehrenamtlichen Mitarbeitern beaufsichtigt, betreut, erzogen oder ausgebildet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen neben- oder ehrenamtlich eingesetzt werden, die rechtskräftig nach bestimmten Paragraphen des Strafgesetzbuches vorbestraft sind.

Investitionen zum Auf- und Ausbau von KinderkrippenSeit der Bereitstellung von Fördermitteln für Kindertagesplätze durch den Freistaat Sachsen, die Bundesregierung und die Europäische Union konnte unser Landkreis insgesamt mit 18,3 Mio. Euro davon profitieren. Vorgeschrieben ist die Komplettierung der Finanzierung seit dem Jahr 2008 durch eine mindestens 10 %-ige Eigenbeteiligung des Landkreises in Höhe von etwa 1,2 Mio. Euro.

Mit der Vergabe dieser Fördermittel wird der Landkreis seiner Aufgabe gerecht, kommunale und freie Träger von Kindertagseinrichtungen bei der Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Krippen, Kindertagespflegestellen, Kindergarten- und Hortplätzen zu unterstützen. In der Haushaltssatzung für 2013 sind allein 310 TEuro für die 10 %-ige Ko-Finanzierung eingeplant.

Seit 2011 liegt der Fokus der Förderung im Bereich der Krippen und Kindertagspflegestellen für die unter Dreijährigen. Mit der Umsetzung bzw. dem Abschluss des Bundesförderprogramms soll die Schaffung der materiellen Voraussetzungen für den ab 01.08.2013 festgeschriebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr weitestgehend realisiert sein. Dafür stellte der Bund für 2013 und 2014 zusätzliche Mittel für den Bereich der unter Dreijährigen bereit.

Insgesamt kann der Bedarf an Betreuungsplätzen in den einzelnen Altersbereichen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge  gedeckt werden. Dies geht aus dem Kita-Bedarfsplan klar hervor, der ebenfalls beschlossen wurde. Es bestehen jedoch territoriale Unterschiede bezüglich der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen sowie den Ausbauzielen der Kindertagesbetreuung. Fehlende Plätze werden rein rechnerisch durch umliegende Kommunen kompensiert. Dennoch bedarf es in einigen größeren Städten noch besonderer Anstrengungen bei der zügigen Umsetzung beschlossener Maßnahmen und bei der Abdeckung kurzfristiger Bedarfe.

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