Montag, 4. März 2013

Landkreis hat Abwasserbeseitigungskonzepte bestätigt

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden seit August 2008 rund 30 Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) bewertet und bestätigt.  

ABK sind "dynamische" Rahmenplanungen der Abwasserzweckverbände und Gemeinden für die gemeindliche Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung. Mit den darin enthaltenen Kostenvergleichsrechnungen soll die wasserwirtschaftlich sinnvollste und für die Bürger günstigste Abwasserlösung herausgearbeitet werden. Bei wesentlichen Änderungen oder gesetzlichen Anforderungen sind die ABK fortzuschreiben.

Auf der Grundlage dieser Konzeptionen kann sich jetzt jeder Bürger in seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung darüber informieren, ob für sein Grundstück eine zentrale oder dezentrale Abwasserlösung infrage kommt. Dort kann er auch erfahren, was er gegebenenfalls veranlassen muss.
Im Hinblick auf die Frist 31.12.2015, bis zu der nach gesetzlicher Vorgabe alle Abwasserbehandlungsanlagen dem Stand der Technik entsprechen müssen, ist diese Information sehr wichtig.

Bei einer dezentralen Lösung (Erhalt von Kleinkläranlagen) können die Bürger Fördermittel zur technischen Umrüstung ihrer Anlagen erhalten. Ein bestätigtes ABK ist Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln bei der Sanierung von Kleinkläranlagen und öffentlichen Anlagen. Ohne Nachweis der Übereinstimmung des Einzelvorhabens mit dem ABK ist keine Förderung möglich.

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