Freitag, 1. März 2013

Jugendschöffen und ehrenamtliche Richter für die Amtszeit 2014 bis 2018 gesucht


logo-lra-allgemeinBewerbungsschluss: 30.04.2013
Für die Amtszeit 2014 bis 2018 werden Frauen und Männer aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gesucht, die sich für das Ehrenamt des Jugendschöffen interessieren.

Folgende Voraussetzungen müssen die Bewerber erfüllen:Jugendschöffen wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an Entscheidungen zur Rechtssprechung mit. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

Von der Wahl ausgeschlossen werden müssen folgende Personen:Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von öffentlichen und Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Strafvollzugsbedienstete, Religionsdiener und Mitglieder religiöser Vereinigungen, die satzungsmäßig zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind sowie Personen, die als ehrenamtliche Richter in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, können nicht für das Schöffenamt berufen werden. Auch nicht berufen werden sollen ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter  des Staatssicherheitsdienstes der DDR.

Jugendhilfeausschuss trifft EntscheidungDer Jugendhilfeausschuss des Landkreises entscheidet über die Bewerber, welche als Vorschläge bei den zuständigen Amtsgerichten eingereicht werden, wo ein Wahlausschuss über die Berufung der Jugendschöffen entscheidet.

Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht Dresden gesuchtFür die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Dresden werden für die Wahlperiode 2014 bis 2018 ebenfalls interessierte Personen gesucht.
Verwaltungsgerichte entscheiden auf den Gebieten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise  Straßenverkehrs-, Bau-, Umwelt-, Versammlungs- oder Asylrecht.

Dabei wirken ehrenamtliche Richter gleichberechtigt den Berufsrichtern bei der Rechtsprechung mit.

Mitzubringende Voraussetzungen:Die ehrenamtlichen Richter müssen nicht über besondere juristische und verwaltungsrechtliche Kenntnisse verfügen, sondern sie sollen vielmehr ihre im beruflichen und sozialen Umfeld erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse in die Verhandlungen einbringen und damit eine sinnvolle Ergänzung für die juristische Sichtweise der Berufsrichter bei der Entscheidungsfindung sein.

Voraussetzungen für dieses Ehrenamt  sind die deutsche Staatsbürgerschaft, die Vollendung des 30. Lebensjahres und der Wohnsitz innerhalb des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seit mindestens einem Jahr.

Folgende Personen können nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden:Ausgeschlossen von der Berufung zum ehrenamtlichen Richter sind Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtages, der Bundesregierung und der Staatsregierung sowie Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Beschäftigte sonstiger öffentlich rechtlicher Körperschaften (wie z. B. Krankenkassen, Handwerkskammern), Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare sowie Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Ehrenamtlicher Richter darf nicht werden, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat.

Kontakt für Bewerbungen zum Jugendschöffen oder zum ehrenamtlichen Richter:Bewerbung bis zum 30.04.2013
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Geschäftsstelle Kreistag
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Die entsprechenden Formulare sind im Landratsamt in Pirna, Geschäftsstelle Kreistag oder in den Bürgerbüros in 01796 Pirna, Schloßhof 2/4, in 01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7, in 01705 Freital, Hüttenstraße 14, in 01855 Sebnitz, Kirchstraße 5 sowie hier im Internet erhältlich.

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