Montag, 25. März 2013

Schülerbeförderung Helbigsdorf/Blankenstein


lolo-lra-pressestelleDen Eltern sollen in jedem Fall keine zusätzlichen Kosten entstehen. Das war von vornherein Ziel der zuständigen Beigeordneten.
Allerdings ist die derzeitige Sachlage momentan noch eine andere, so dass die Eltern zunächst über den ungünstigsten Fall, der eintreten könnte, zu informieren waren.

Der Einsatz des freigestellten Schülerverkehrs (Sonderbus) für die Schüler aus der Region Blankenstein, Helbigsdorf und Limbach wurde ab dem Schuljahr 2009/10 notwendig aufgrund der Verschiebung der Schulanfangszeit von 08:15 Uhr auf 07:30 Uhr in der Grundschule Wilsdruff. Das Verkehrsunternehmen hatte im Vorfeld mehrfach die Wagenumläufe geprüft, um eine Anpassung der Fahrpläne zu organisieren. Bei einer Änderung der Taktzeiten könnte die Mittelschule Wilsdruff (Unterrichtsbeginn 07:10 Uhr) nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden und die nachfolgenden Anschlussbeziehungen zu den Gymnasien, Mittelschulen und Berufsschulen würden wegbrechen.

Es steht doch die Frage, ob ein bisher funktionierendes System zerschlagen werden soll, weil ein Bestandteil des Systems, nämlich die Grundschule, ausschert.

Die einzige Möglichkeit, die Schüler weiterhin mit öffentlichen Verkehrsmitteln an die Grundschule Wilsdruff zu befördern, wäre gewesen, dass die Schule die Anfangzeiten auf 08:15 Uhr belassen hätte. Dies wurde seitens der Schule abgelehnt. Nun mag man auf den Gedanken kommen, dass aus schulorganisatorischer Sicht die Änderung des Unterrichtsbeginns sinnvoll ist. Dann allerdings lapidar darauf zu verweisen, dass der Landkreis verantwortlich sei für die Schülerbeförderung ist spätestens dann infrage zu stellen, wenn ein gesamtes System mit sehr viel mehr Betroffenen zu deren Lasten geändert wird.

In Vorbereitung des kommenden Schuljahres 2013/14 werden Anfang April für örtlich und verkehrlich in Beziehung stehende Schulstandorte Territorialberatungen mit Vertretern der Schulen bzw. Schulträger, der Verkehrsunternehmen sowie dem Landratsamt durchgeführt. Ergebnis dieser Beratungen muss sein, gemeinsam mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sowohl den schulorganisatorischen Interessen aber vor allen, und das steht für die zuständige Beigeordnete im Vordergrund, den Interessen der Kinder gerecht wird.

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